RS Vwgh 1992/5/27 92/02/0124

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.05.1992
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §24 Abs1 litn;
StVO 1960 §52 lita Z2;

Rechtssatz

Das Halten und Parken auf einer Straßenstelle, die nur durch Verletzen des Vorschriftszeichens gemäß § 52 lita Z 2 StVO ("Einfahrt verboten") erreicht werden kann, ist dem Halten und Parken in einer Fußgängerzone nicht gleichzusetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992020124.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten