RS Vwgh 1992/6/2 89/07/0080

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Veröffentlicht am 02.06.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §52;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;

Rechtssatz

Die Behörde ist verpflichtet, ein von ihr eingeholtes Sachverständigengutachten auf seine Vollständigkeit zu prüfen, auf rechtserhebliches Sachverhaltsvorbringen der Partei ausreichend einzugehen und bei unterschiedlichen Beweisergebnissen darzulegen, warum sie bestimmten von diesen folgt, anderen nicht.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Gutachten Beweiswürdigung der Behörde freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989070080.X01

Im RIS seit

02.06.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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