RS Vwgh 1992/6/2 89/07/0057

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Veröffentlicht am 02.06.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwRallg;
WRG 1959 §38;
WRG 1959 §41;

Rechtssatz

Unverschuldeter Irrtum auf seiten eines Antragstellers über eine Äußerung des Vertreters der Behörde, es bestehe kein Einwand gegen das Projekt (hier: Verrohrung) ist für die Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine von der Behörde (auch nachträglich) zu erteilende Bewilligung vorliegen, unbeachtlich.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989070057.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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