Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §10 Abs2 Z4;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1992, 875;Rechtssatz
Wenn die vorhandene Investitionsrücklage betragsmäßig geringer als das Maximalausmaß eines zulässigen Investitionsfreibetrages ist, dann kann insoweit ein Investitionsfreibetrag gewinnmindernd geltend gemacht werden, als dieser die Investitionsrücklage übersteigt. Die Inanspruchnahme eines Investitionsfreibetrages ist demnach auf Grund des unterschiedlichen Ausmaßes der Begünstigungen jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn für ein Wirtschaftsgut eine Investitionsrücklage im Ausmaß einer vorzeitigen Abschreibung für Abnutzung aufgelöst wird (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch, 02te Aufl, Textziffer 10 zu § 10).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1987140181.X01Im RIS seit
02.06.1992