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L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AgrGG Stmk 1985 §11 Abs1;Rechtssatz
Schon dann, wenn ein Antrag gemäß § 11 Abs 1 Stmk AgrGG 1985 vorliegt, ist ein Spezialteilungsverfahren einzuleiten, ohne daß aus Anlaß der Einleitung bereits zu prüfen wäre, ob eine Teilung nach § 11 Abs 3 Stmk AgrGG 1985 zulässig ist (Hinweis E 24.3.1992, 88/07/0051). Ist jedoch die Prüfung der Zulässigkeit bereits aus Anlaß der Einleitung des Verfahrens erfolgt, bedeutet dies für das an die Einleitung anschließende Verfahren, daß in derselben Hinsicht lediglich Änderungen rechtserheblicher Sachverhaltselemente gegenüber der Einleitungsverfügung eine abweichende Beurteilung zulassen.
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989070131.X01Im RIS seit
02.06.1992