RS Vwgh 1992/6/3 91/13/0035

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Veröffentlicht am 03.06.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §28;
EStG 1972 §23 Z1;

Rechtssatz

Der Einwand des Abgabepflichtigen, seine Tätigkeit erschöpfe sich in der Begutachtung und Erläuterung von Ministerialentwürfen, Regierungsvorlagen und Initiativanträgen und berühre daher den öffentlich-rechtlichen und nicht den wirtschaftlichen (privatrechtlichen) Bereich des Wirtschaftsverkehrs und der Bedarfsdeckung, geht deswegen ins Leere, weil es im Zusammenhang mit dem Merkmal der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr auf die Tatsache einer Bedarfsdeckung und nicht auf die Art des gedeckten Bedarfes ankommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991130035.X06

Im RIS seit

21.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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