Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §28;Rechtssatz
Der Einwand des Abgabepflichtigen, seine Tätigkeit erschöpfe sich in der Begutachtung und Erläuterung von Ministerialentwürfen, Regierungsvorlagen und Initiativanträgen und berühre daher den öffentlich-rechtlichen und nicht den wirtschaftlichen (privatrechtlichen) Bereich des Wirtschaftsverkehrs und der Bedarfsdeckung, geht deswegen ins Leere, weil es im Zusammenhang mit dem Merkmal der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr auf die Tatsache einer Bedarfsdeckung und nicht auf die Art des gedeckten Bedarfes ankommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991130035.X06Im RIS seit
21.11.2000