RS Vwgh 1992/6/3 87/13/0128

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Veröffentlicht am 03.06.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §124;
BAO §126;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1992, 915;

Rechtssatz

Ein täglicher Kassasturz ist dann nicht geeignet, die Tageslosungen zu ermitteln, wenn Barentnahmen getätigt und nicht belegmäßig festgehalten werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1987130128.X03

Im RIS seit

03.06.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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