Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §124;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1992, 915;Rechtssatz
Ein täglicher Kassasturz ist dann nicht geeignet, die Tageslosungen zu ermitteln, wenn Barentnahmen getätigt und nicht belegmäßig festgehalten werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1987130128.X03Im RIS seit
03.06.1992