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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §28;Rechtssatz
Der Umstand, daß der Abgabepflichtige kein nennenswertes Betriebsvermögen zur Ausübung seiner reinen Beratungstätigkeit benötigt, steht der Annahme eines Gewerbebetriebes nicht entgegen, weil es zahlreiche gewerbliche Tätigkeiten gibt, bei denen ein Betriebsvermögen von ganz untergeordneter Bedeutung ist (Hinweis E 6.11.1968, 778/67).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991130035.X05Im RIS seit
21.11.2000