RS Vwgh 1992/6/10 92/04/0059

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Veröffentlicht am 10.06.1992
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §13 Abs7;

Rechtssatz

Die Frage, ob einer natürlichen Person ein maßgeblicher Einfluß im Sinne des § 13 Abs 7 GewO 1973 auf den Betrieb der Geschäfte einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft des Handelsrechtes zusteht, ist nach den für den Beschwerdefall in Betracht kommenden Sachverhaltsumständen zu beantworten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992040059.X04

Im RIS seit

10.06.1992

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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