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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §13 Abs7;Rechtssatz
Verwaltungsbehördliche Verurteilungen, insbesondere auch wegen unbefugter Gewerbeausübung und Sperrstundenüberschreitung, manifestieren ein Persönlichkeitsbild, das es nicht gewährleistet erscheinen läßt, daß bei zukünftiger Ausübung des Gewerbes die hiebei nach der dargestellten Rechtslage insbesondere in Ansehung des Gastgewerbes zu beachtenden öffentlichen Rücksichten gewahrt würden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992040059.X05Im RIS seit
10.06.1992Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010