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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GewO 1973 §366 Abs1 Z4 idF 1988/399;Rechtssatz
Ein mit Bescheid genehmigtes "Erdgasdrehstromaggregat im Gastgewerbebetrieb" bildet für sich allein keine gewerbliche Betriebsanlage, sondern eben nur einen Teil einer solchen. Die im Schuldspruch bezeichnete Gastgewerbebetriebsanlage ist daher keine mit diesem Bescheid genehmigte Betriebsanlage iSd § 366 Abs 1 Z 4 GewO 1973. Schon unter diesem Gesichtspunkt leidet der angefochtene Bescheid an Rechtswidrigkeit seines Inhaltes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992040062.X01Im RIS seit
10.06.1992