RS Vwgh 1992/6/10 92/04/0058

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Veröffentlicht am 10.06.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §367 Z26;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Es fehlt im neu gefaßten Spruch die Bezeichnung des Standortes der Betriebsanlage und die Bezugnahme auf diese

(Hinweis E 22.11.1988, 88/04/0121).

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort falsche Angabe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992040058.X01

Im RIS seit

10.06.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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