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L37155 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/06/0058Rechtssatz
Nicht nur aus dem Wortlaut des § 7 Abs 1 Z 1 lit a Slbg BauPolG, sondern auch aus dem Zusammenhang mit § 9 Abs 1 legcit und § 62 (insbesondere dessen Z 1 und 2) Slbg BauTG ist davon auszugehen, daß auch dem Eigentümer einer öffentlichen Verkehrsfläche im Baubewilligungsverfahren Parteistellung gemäß § 7 Abs 1 Z 1 lit a Slbg BauPolG zukommen kann. Die Parteistellung nach dieser Gesetzesstelle steht selbst dann zu, wenn eine Beeinträchtigung des Nachbarn durch Immissionen auszuschließen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992060057.X04Im RIS seit
28.09.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009