RS Vwgh 1992/6/11 91/06/0198

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Veröffentlicht am 11.06.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §6 Abs1;

Rechtssatz

Die Behörde hat das unrichtig zugestellte Anbringen ohne unnötigen Aufschub weiterzuleiten. Wenn sie jedoch eine am letzten Tag der Vorstellungsfrist bei ihr eingelangte Vorstellung erst zwei Tage später weiterleitet, kann darin kein unnötiger Aufschub erblickt werden.

Schlagworte

Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen ohne unnötigen Aufschub

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991060198.X02

Im RIS seit

24.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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