RS Vfgh 1984/9/21 B253/83

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Veröffentlicht am 21.09.1984
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Index

32 Steuerrecht
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
B-VG Art144 Abs1 / Sachentscheidung Wirkung
BAO §299 Abs2

Rechtssatz

BAO §299; Gleichheitsverletzung durch einen kassatorischen aufsichtsbehördlichen Bescheid; aufsichtsbehördliche Aufhebung eines Bescheides - keine Bindung der Unterbehörde an die Rechtsansicht der Aufsichtsbehörde; Rechtswirkungen der Aufhebung des kassatorischen aufsichtsbehördlichen Bescheides durch den VfGH - Beseitigung der nach der aufsichtsbehördlichen Aufhebung im zweiten Rechtsgang erlassenen unterbehördlichen Bescheide

Entscheidungstexte

Schlagworte

Bindung (der Verwaltungsbehörden an behördliche Entscheidungen), Finanzverfahren, Abänderung und Behebung von amtswegen, Bescheid verfahrensrechtlicher, VfGH / Sachentscheidung Wirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1984:B253.1983

Dokumentnummer

JFR_10159079_83B00253_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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