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32 SteuerrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktRechtssatz
BAO §299; Gleichheitsverletzung durch einen kassatorischen aufsichtsbehördlichen Bescheid; aufsichtsbehördliche Aufhebung eines Bescheides - keine Bindung der Unterbehörde an die Rechtsansicht der Aufsichtsbehörde; Rechtswirkungen der Aufhebung des kassatorischen aufsichtsbehördlichen Bescheides durch den VfGH - Beseitigung der nach der aufsichtsbehördlichen Aufhebung im zweiten Rechtsgang erlassenen unterbehördlichen Bescheide
Schlagworte
Bindung (der Verwaltungsbehörden an behördliche Entscheidungen), Finanzverfahren, Abänderung und Behebung von amtswegen, Bescheid verfahrensrechtlicher, VfGH / Sachentscheidung WirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1984:B253.1983Dokumentnummer
JFR_10159079_83B00253_01