RS Vwgh 1992/6/12 90/19/0499

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Veröffentlicht am 12.06.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

KJBG 1987 §17 Abs1;
Nachtarbeit der Frauen 1969 §3 Abs1;
Nachtarbeit der Frauen 1969 §3 Abs2;
VStG §21 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/10/28 91/19/0225 6

Stammrechtssatz

Fehlt ein funktionierendes Kontrollsystem bezüglich der Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften, kann von einem geringfügigen Verschulden des Besch nicht gesprochen werden (Hinweis E 15.4.1991, 90/19/0501).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990190499.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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