Organwalter des Amtes der Landesregierung können durch verwaltungsinterne Akte zur Unterfertigung von Bescheiden ermächtigt werden (Hinweis E 21.2.1979, 2131/76, VwSlg 9772 A/1979; hier wurde einem Amtsorgan des Amtes der Tir LReg die Befugnis erteilt, für die LReg rechtsverbindliche Akte zu setzen).