RS VwGH Erkenntnis 1992/06/15 91/10/0145

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Veröffentlicht am 15.06.1992
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Rechtssatz

Die Kompetenz der Behörden iSd § 8 Abs 1 Tir AlmschutzG beschränkt sich auf die im Tir AlmschutzG vorgesehenen Maßnahmen und erstreckt sich nicht auf Angelegenheiten, die im Tir NatSchG geregelt sind.

Schlagworte
sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten
Im RIS seit
27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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