RS Vwgh 1992/6/16 91/08/0158

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Veröffentlicht am 16.06.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §25 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Berücksichtigung des gutgläubigen Verbrauchs des Empfangenen als Rückforderungshindernis kann nur dann und nur insoweit erfolgen, als dies die im Gesetz abschließend geregelten Rückforderungstatbestände vorsehen.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991080158.X04

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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