Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AlVG 1977 §25 Abs1;Rechtssatz
Die Berücksichtigung des gutgläubigen Verbrauchs des Empfangenen als Rückforderungshindernis kann nur dann und nur insoweit erfolgen, als dies die im Gesetz abschließend geregelten Rückforderungstatbestände vorsehen.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991080158.X04Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
21.10.2010