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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs1 lita;Rechtssatz
Bei einem verwaltungsstrafbehördlich und gerichtlich völlig unbescholtenen Berufskraftfahrer mit 30jähriger Fahrpraxis ist angesichts seines untypischen Verhaltens vor dem Unfall gegenüber seinem übrigen Verhalten im Straßenverkehr der Schluß auf eine Sinnesart des Bf nicht zulässig, daß er in Zukunft die Verkehrssicherheit durch rücksichtsloses Verhalten gefährden wird (hier: Unfall mit tödlichem Ausgang, Niederstoßen eines Fußgängers am Schutzweg).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992110123.X04Im RIS seit
19.03.2001