Index
90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs1 litb;Rechtssatz
Das Anbot zum Ankauf von 3 gefälschten 100-Kronenmünzen mit Betrugsvorsatz, wobei bei Beschaffung dieser Münzen der Bf seinen PKW verwendet hat, läßt keinen derartigen, der Begehung solcher Betrugshandlungen durch den Besitz einer Lenkerberechtigung erleichternden Zusammenhang iSd § 66 Abs 1 lit b KFG erkennen. Auch kommt der Verkauf von 3 gefälschten 100-Kronenmünzen etwa auf Grund des Ausmaßes der Verwerflichkeit den in § 66 Abs 2 KFG genannten bestimmten Tatsachen nicht gleich (Hinweis E 30.11.1984, 82/11/0372, E 25.10.1988, 88/11/0139, E 13.7.1987, 87/11/0138).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992110079.X02Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
13.06.2012