RS Vwgh 1992/6/16 92/11/0123

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Veröffentlicht am 16.06.1992
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs2 litf;
KFG 1967 §66 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/23 89/11/0210 5

Stammrechtssatz

Die besondere Gefährlichkeit der Verhältnisse ist angesichts des Vorliegens einer bestimmten Tatsache nach § 66 Abs 2 lit f erster Fall KFG schon begrifflich gegeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992110123.X03

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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