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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §73 Abs2;Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) in gleichen Sinne erledigt am 16. 6. 1962 92/11/0137, 92/11/0138Rechtssatz
Handelt es sich bei einem Devolutionsantrag um eine Wiederholung des bereits früher gestellten Antrages, wird keine selbständige Entscheidungspflicht der belBeh ausgelöst; er ändert auch nichts an der Entscheidungspflicht über den früher gestellten Antrag.
Schlagworte
Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein Parteistellung Parteienantrag Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992110135.X01Im RIS seit
19.03.2001