RS Vwgh 1992/6/16 92/11/0135

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Veröffentlicht am 16.06.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §73 Abs2;
KFG 1967 §114;
VwGG §27;

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) in gleichen Sinne erledigt am 16. 6. 1962 92/11/0137, 92/11/0138

Rechtssatz

Handelt es sich bei einem Devolutionsantrag um eine Wiederholung des bereits früher gestellten Antrages, wird keine selbständige Entscheidungspflicht der belBeh ausgelöst; er ändert auch nichts an der Entscheidungspflicht über den früher gestellten Antrag.

Schlagworte

Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein Parteistellung Parteienantrag Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992110135.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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