RS Vwgh 1992/6/16 92/11/0033

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Veröffentlicht am 16.06.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;
AVG §71 Abs2 impl;
VwGG §46 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1563/80 B 8. Juli 1980 VwSlg 10205 A/1980 RS 1

Stammrechtssatz

Einem Wiedereinsetzungsbegehren, in dem entgegen der Vorschrift des § 46 Abs 3 VwGG 1965 keine Angaben über dessen Rechtzeitigkeit enthalten sind, fehlt der Charakter eines dem Gesetz entsprechenden Wiedereinsetzungsantrages. Es handelt sich hiebei um einen nicht verbesserungsfähigen Inhaltsmangel, das Begehren ist daher zurückzuweisen.

Schlagworte

Formgebrechen behebbare Angaben fehlerhaftePflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Erforschung des Parteiwillens

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992110033.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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