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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AlVG 1977 §25 Abs1;Rechtssatz
§ 25 Abs 1 AlVG vermutet unwiderleglich die Kenntnis des Empfängers, daß ihm eine Geldleistung aus der Arbeitslosenversicherung zugeflossen ist. Dies ist sachgerecht: Es ist nämlich weder der Arbeitslose im Hinblick auf die Rückforderung schutzwürdig, der noch gar keine Kenntnis vom Bezug erlangt (und daher über ihn auch noch nicht disponiert) hat, noch jener, der über Geldmittel disponiert, ohne sich zumindest über die Tatsache seiner Verfügungsberechtigung (und damit über die Herkunft der Mittel) ins Klare zu setzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991080158.X05Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
21.10.2010