RS Vwgh 1992/6/16 92/08/0088

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Veröffentlicht am 16.06.1992
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Index

61/01 Familienlastenausgleich
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §20 Abs2;
FamLAG 1967 §1;
FamLAG 1967 §12a;
FamLAG 1967 §2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/08/0259 E 15. Dezember 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Die für ein Kind gewährte Familienbeihilfe ist nicht zu den "eigenen Mitteln" des Kindes zu zählen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992080088.X01

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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