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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Von einer mangelnden Konkretisierung eines baupolizeilichen Auftrages kann keine Rede sein, wenn der Verpflichtete aufgrund des ihm erteilten Auftrages imstande ist, einen hinsichtlich Ausmaß und Preis detaillierten Kostenvoranschlag anläßlich der Berufung vorzulegen.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelInhalt des Spruches DiversesBaupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989050169.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.12.2011