Index
L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Dem Wortlaut des § 53 Abs 2 OÖ BauO 1976 ist nicht entnehmbar und auch sonst systematisch nicht begründbar, weshalb bei bereits rechtskräftig bewilligten Bauvorhaben keine Änderungen zulässig sein sollten, sondern jeweils ein neues Bewilligungsverfahren durchzuführen sei.
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftBaubewilligung BauRallg6Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988050246.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009