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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §212a;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Gebühr für Abtretung eines Anteiles an einer GmbH - Das Vorliegen eines unverhältnismäßigen Nachteiles ist nicht schon dann gegeben, wenn die Finanzbehörde die Aussetzung der Einhebung der Abgabenschuld gemäß § 212 a BAO bewilligt hatte, sondern hängt davon ab, ob die Nichtzuerkennung der aufschiebenden Wirkung im Hinblick auf die sonstige Einkommenslage und Vermögenslage mit einem unverhältnismäßigen Nachteil verbunden ist.
Schlagworte
Unverhältnismäßiger Nachteil VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:AW1992160013.A01Im RIS seit
16.06.1992