RS Vfgh 1984/9/26 B525/78

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Veröffentlicht am 26.09.1984
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Index

37 Geld-, Währungs-und Kreditrecht
37/01 Geld-und Währungsrecht

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
StGG Art5
AVG §58 Abs2
DevisenG Präambel
DevisenG §2
Kundmachung der Österreichischen Nationalbank DE 5/71
NationalbankG §2 Abs2
NationalbankG §4
NationalbankG §7 Abs1

Rechtssatz

Devisengesetz; Nichterteilung devisenrechtlicher Bewilligungen; Bescheidcharakter eines solchen Schreibens der Österreichischen Nationalbank; keine in die Verfassungssphäre reichenden Mängel in der Bescheidbegründung; keine willkürliche Wertung des Vorhabens als Kapitaltransfer; keine willkürliche Annahme, daß ein solcher nachteilig sei; keine Verletzung des Eigentumsrechtes

Entscheidungstexte

Schlagworte

Devisenrecht, Nationalbank, Bescheidbegründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1984:B525.1978

Dokumentnummer

JFR_10159074_78B00525_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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