RS Vwgh 1992/6/16 91/08/0163

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Veröffentlicht am 16.06.1992
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ABGB §2;
AlVG 1977 §25 Abs1;

Rechtssatz

Da das AlVG versicherungsrechtlich nicht zwischen Inländern und Ausländern differenziert, ist es nicht vorwerfbar, wenn jemand die leistungsrechtlich sehr wohl vorgenommene Differenzierung nicht kennt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991080163.X04

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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