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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/05/0030Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/09/18 90/05/0092 5Stammrechtssatz
Ein Bescheid ist nicht schon dann rechtswidrig, wenn er die tragende Rechtsnorm nicht angibt, sondern nur dann, wenn eine solche überhaupt nicht vorhanden ist
(Hinweis E 25.6.1959, 278/59).
Schlagworte
Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete GesetzesbestimmungGrundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur RechtsverletzungsmöglichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992050029.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
11.01.2013