RS Vwgh 1992/6/16 92/08/0062

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Veröffentlicht am 16.06.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §4 Abs2;
AVG §45 Abs1;

Rechtssatz

Es gibt keinen Erfahrungssatz, daß Dienstnehmer gegen Entgelt in einem größeren Umfang zur Erbringung von Dienstleistungen in der Hauswirtschaft (einschließlich darin gehaltener Tiere) bereit wären, als Lebensgefährten im Rahmen des gemeinsamen Wirtschaftens.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992080062.X07

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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