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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §4 Abs2;Rechtssatz
Es gibt keinen Erfahrungssatz, daß Dienstnehmer gegen Entgelt in einem größeren Umfang zur Erbringung von Dienstleistungen in der Hauswirtschaft (einschließlich darin gehaltener Tiere) bereit wären, als Lebensgefährten im Rahmen des gemeinsamen Wirtschaftens.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992080062.X07Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
29.06.2018