RS VwGH Erkenntnis 1992/06/16 91/08/0158

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Veröffentlicht am 16.06.1992
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Rechtssatz

Die allgemeine Vermutung von der Gesetzeskenntnis (§ 2 ABGB) ist bei Beurteilung der Sorgfaltspflichtverletzung nach § 25 Abs 1 AlVG nicht ohne weiteres heranzuziehen, weil der Gesetzgeber dieser Bestimmung nicht schon die Rechtswidrigkeit der Leistungsgewährung allein für die Rückforderung genügen lassen wollte, wie sich aus dem Wortlaut ergibt.

Im RIS seit
18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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