RS Vwgh 1992/6/16 92/08/0062

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Veröffentlicht am 16.06.1992
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ABGB §1151;
ABGB §1152;
ASVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Ein wesentliches Kriterium der Abgrenzung von "Mitwirkung in der Hauswirtschaft aufgrund der Lebensgemeinschaft" und "Dienstleistung in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit iSd § 4 Abs 2 ASVG" ist, daß der die Wirtschaft führende Lebensgefährte Geld nicht nur für die Wirtschaftsführung, sondern darüber hinaus auch zur Abgeltung der eigenen Arbeitsleistung aufgrund einer ausdrücklichen oder schlüssigen Vereinbarung erhält, wobei die Zweifelsregel des § 1152 ABGB nicht anzuwenden ist, wenn eine Lebensgemeinschaft besteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992080062.X06

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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