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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ein übergangener Nachbar hat im Berufungsverfahren gegen den Baubewilligungsbescheid alle Einwendungen iSd § 42 Abs 1 AVG zu erheben; er hat also in diesem Rechtsmittel zu erkennen zu geben, aus welchen besonderen Gründen er durch das den Gegenstand des Bewilligungsverfahrens bildende Vorhaben in seinen aus baurechtlichen Bestimmungen erfließenden subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt wird
(Hinweis E 13.9.1983, 83/05/0052).
Schlagworte
Übergangene ParteiBaurecht Nachbar übergangenerVoraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungsrecht und Präklusion (AVG §42 Abs1)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990050170.X02Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009