RS Vwgh 1992/6/16 92/05/0001

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Veröffentlicht am 16.06.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
AVG §68 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/03/19 91/07/0024 3

Stammrechtssatz

Wird ein Parteibegehren, das wegen res iudicata zurückzuweisen wäre, als unbegründet abgewiesen, so wird die Partei dadurch in keinem subjektiven Recht verletzt.

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992050001.X01

Im RIS seit

15.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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