RS Vwgh 1992/6/17 91/02/0147

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.06.1992
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §102 Abs1;
KFG 1967 §36 lite;
VStG §5 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/02/0148

Rechtssatz

Das Gesetz enthält keine Ausnahmeregelung für "kurze Testfahrten" bei Fehlen einer den Vorschriften entsprechenden Begutachtungsplakette. Dem Besch mußten als Teilnehmer am Kraftfahrzeugverkehr die einschlägigen Bestimmungen des KFG bekannt sein. Kannte er diese Bestimmungen nicht, so hat er sich diesbezüglich fahrlässig verhalten (Hinweis E 15.2.1991,85/18/0176).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991020147.X02

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten