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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Das Eigentum an einer dem öffentlichen Verkehr dienenden, dem Widmungsareal vorgelagerten Verkehrsfläche (davon war im konkreten Fall gemäß § 3 und § 4 Stmk LStVwG auszugehen), vermag allein keine Nachbareigenschaft zu begründen, da die Parteistellung als Nachbar eine privatrechtliche Nutzungsmöglichkeit am Nachbargrundstück voraussetzt (Hinweis E 25.4.1978, 794/78 und E 26.4.1984, 82/06/0110).
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1987060069.X01Im RIS seit
03.05.2001