Index
90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §36 lite;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/02/0148Rechtssatz
Die Art der Funktionsfähigkeitsprüfung und die Wegstrecke sind für die Übertretung des § 36 lit e KFG ebenso unerheblich wie der Umstand, daß andere Verkehrsteilnehmer durch die Fahrt des Besch nicht gefährdet wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991020147.X05Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
10.06.2009