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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Es widerspricht keinesfalls der Lebenserfahrung, daß ein Sicherheitswachebeamter, der deshalb, weil ein Pkw die Straßenbahnhaltestelle durchfuhr, im Zuge des Aussteigemanövers noch einmal in die Straßenbahn zurücktreten mußte, nach Passieren des Pkw das Kennzeichen des sich entfernenden Pkws mit Sicherheit ablesen kann. Auch daß möglicherweise mit ihm andere Personen die Straßenbahn verlassen haben, macht die diesbezügliche Beweiswürdigung der belangten Behörde nicht unschlüssig.
Schlagworte
Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Sachverhalt Beweiswürdigung freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992020123.X02Im RIS seit
19.03.2001