RS Vwgh 1992/6/17 92/02/0123

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Veröffentlicht am 17.06.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
VwGG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Es widerspricht keinesfalls der Lebenserfahrung, daß ein Sicherheitswachebeamter, der deshalb, weil ein Pkw die Straßenbahnhaltestelle durchfuhr, im Zuge des Aussteigemanövers noch einmal in die Straßenbahn zurücktreten mußte, nach Passieren des Pkw das Kennzeichen des sich entfernenden Pkws mit Sicherheit ablesen kann. Auch daß möglicherweise mit ihm andere Personen die Straßenbahn verlassen haben, macht die diesbezügliche Beweiswürdigung der belangten Behörde nicht unschlüssig.

Schlagworte

Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Sachverhalt Beweiswürdigung freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992020123.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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