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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §3 Z5;Rechtssatz
Eine unmittelbare Förderung der Forschung liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vor, wenn im wesentlichen nur der mit der wissenschaftlichen Tätigkeit verbundene und endgültig verlorene Aufwand abgedeckt wird (Hinweis Hofstätter-Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, Textziffer 6/8 zu § 3 EStG 1972 und die darin angeführte Judikatur).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991130164.X03Im RIS seit
17.06.1992