RS Vwgh 1992/6/17 91/13/0164

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Veröffentlicht am 17.06.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §3 Z5;

Rechtssatz

Eine unmittelbare Förderung der Forschung liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vor, wenn im wesentlichen nur der mit der wissenschaftlichen Tätigkeit verbundene und endgültig verlorene Aufwand abgedeckt wird (Hinweis Hofstätter-Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar, Textziffer 6/8 zu § 3 EStG 1972 und die darin angeführte Judikatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991130164.X03

Im RIS seit

17.06.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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