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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KFG 1967 §102 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/02/0148Rechtssatz
Die in Ansehung der Begutachtungsplakette bestehende Pflicht einer Person, die ein Kraftfahrzeug verwendet, ergibt sich bereits unmittelbar aus der Bestimmung des § 36 lit e KFG; die zusätzliche Anführung des § 102 Abs 1 KFG begründet aber keinen Verstoß gegen § 44 a lit b VStG (Hinweis E 19.9.1984, 84/03/0112). Auch die dementsprechende Hervorhebung des Verstoßes gegen eine Lenkerpflicht in der Tatumschreibung ist im Hinblick auf § 44 a lita VStG unbedenklich.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991020147.X01Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
10.06.2009