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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §5;Rechtssatz
Bei Erlassung des angefochtenen Bescheids über die Verleihung der Staatsbürgerschaft ist die Behörde daran gebunden, daß ein rechtskräftiges Aufenthaltsverbot gegen den Bf bestanden hat. Dies auch dann, wenn der Staatsbürgerschaftswerber Flüchtling gewesen sein sollte (hier: ein Feststellungsverfahren nach dem AsylG wurde nicht behauptet). Dies bewirkt, daß die Wohnsitzfrist des § 10 Abs 1 Z 1 StbG 1985 erst nach Aufhebung des Aufenthaltsverbots wieder neu zu laufen begonnen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991010190.X03Im RIS seit
17.06.1992