RS Vwgh 1992/6/17 92/03/0123

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Veröffentlicht am 17.06.1992
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Index

50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GBefG 1952 §3;
GewO 1973 §13 Abs1 Z3;
GewO 1973 §26 Abs4;

Rechtssatz

Ein seit der letzten strafgerichtlichen Verurteilung vergangener Zeitraum von knapp 1 1/2 Jahren, wobei hier auch seit der letzten Straftat erst 2 1/2 Jahre vergangen sind, ist noch zu kurz, um die Befürchtung iSd letzten Halbsatzes des § 13 Abs 1 GewO 1973 verneinen zu können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992030123.X03

Im RIS seit

06.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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