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50/01 GewerbeordnungNorm
GBefG 1952 §3;Rechtssatz
Ein seit der letzten strafgerichtlichen Verurteilung vergangener Zeitraum von knapp 1 1/2 Jahren, wobei hier auch seit der letzten Straftat erst 2 1/2 Jahre vergangen sind, ist noch zu kurz, um die Befürchtung iSd letzten Halbsatzes des § 13 Abs 1 GewO 1973 verneinen zu können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992030123.X03Im RIS seit
06.03.2001Zuletzt aktualisiert am
26.03.2010