RS Vwgh 1992/6/17 91/13/0164

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Veröffentlicht am 17.06.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §3 Z5;

Rechtssatz

Bezüge nach § 3 Z 5 EStG 1972 sind sowohl in der für den Streitzeitraum 1980 bis 1984 als auch im Streitzeitraum 1985 und 1986 geltenden Fassung nicht als steuerfrei zu beurteilen, wenn die Mittel auch den Charakter einer Entlohnung des Auftragnehmers aufweisen (Hinweis E 18.9.1991, 91/13/0003).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991130164.X01

Im RIS seit

17.06.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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