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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §3 Z5;Rechtssatz
Bezüge nach § 3 Z 5 EStG 1972 sind sowohl in der für den Streitzeitraum 1980 bis 1984 als auch im Streitzeitraum 1985 und 1986 geltenden Fassung nicht als steuerfrei zu beurteilen, wenn die Mittel auch den Charakter einer Entlohnung des Auftragnehmers aufweisen (Hinweis E 18.9.1991, 91/13/0003).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991130164.X01Im RIS seit
17.06.1992