RS Vwgh 1992/6/17 87/13/0157

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Veröffentlicht am 17.06.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §23 Z2;

Rechtssatz

AusfzF der Einkünftezurechnung an Gesellschafter einer Mitunternehmerschaft, die nur mittelbar im Wege einer weiteren Mitunternehmerschaft an der Basisgesellschaft beteiligt sind. (Im konkreten Fall ist an einer GmbH & Co KG als einzige Kommanditistin die X-KG mit 90 Prozent beteiligt. Die restlichen 10 Prozent werden von der Komplementär-GmbH gehalten, deren Anteile zu 100 Prozent im Gesamthandeigentum der X-KG stehen. Ein Gesellschafter der X-KG gewährt der GmbH & Co KG gegen Vergütung ein unverzinsliches, aber wertgesichertes Darlehen.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1987130157.X02

Im RIS seit

17.06.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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