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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §23 Z2;Rechtssatz
AusfzF der Einkünftezurechnung an Gesellschafter einer Mitunternehmerschaft, die nur mittelbar im Wege einer weiteren Mitunternehmerschaft an der Basisgesellschaft beteiligt sind. (Im konkreten Fall ist an einer GmbH & Co KG als einzige Kommanditistin die X-KG mit 90 Prozent beteiligt. Die restlichen 10 Prozent werden von der Komplementär-GmbH gehalten, deren Anteile zu 100 Prozent im Gesamthandeigentum der X-KG stehen. Ein Gesellschafter der X-KG gewährt der GmbH & Co KG gegen Vergütung ein unverzinsliches, aber wertgesichertes Darlehen.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1987130157.X02Im RIS seit
17.06.1992