RS Vwgh 1992/6/23 92/14/0082

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.06.1992
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VwGG §45 Abs2;
VwGG §46 Abs3;
ZustG §17 Abs1;
ZustG §17 Abs3;

Rechtssatz

Ausführungen zum Fristenlauf gemäß § 45 Abs 2 und 46 Abs 3 VwGG bei einem - die Beschwerde als verspätet - zurückweisenden Beschluß im Fall der Zustellung des angefochtenen Bescheides durch Hinterlegung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140082.X01

Im RIS seit

23.06.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten