RS Vwgh 1992/6/23 92/14/0036

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Veröffentlicht am 23.06.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §167 Abs2;
UStG 1972 §3 Abs11;

Rechtssatz

Vom Ausbildungsstand eines deutschen Architekten kann nicht zwingend auf die Kenntnis des österreichischen Umsatzsteuerrechts, insbesondere des § 3 Abs 11 UStG 1972, geschlossen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140036.X05

Im RIS seit

23.06.1992

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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