RS Vwgh 1992/6/24 91/12/0063

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Veröffentlicht am 24.06.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

AVG §38;
GehG 1956 §25 Abs1;
GehG 1956 §30a Abs1 Z3;
GehGNov 35te Art1 Z13;

Rechtssatz

Es besteht kein derartiger Zusammenhang zwischen dem Anspruch auf Leiterzulage und Vergütung für Nebentätigkeit, sodaß der Anspruch über die Vergütung der Nebentätigkeit präjudiziell für die Frage wäre, ob und in welchem Ausmaß die angestrebte Neufestsetzung der Leiterzulage wäre. Nur unter dieser Voraussetzung könnte eine Neufestsetzung überhaupt in Frage kommen, wenn eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse seit Beginn der Leitertätigkeit nicht eingetreten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991120063.X02

Im RIS seit

16.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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